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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Dieser Vertrag stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der Allgemeinen Mietbedingungen dar, die zusammen mit dem vom Kunden unterzeichneten Mietvertrag die ausschließliche Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen der Mietagentur I Rent a car und dem Kunden oder seinen Angehörigen bilden.

NUTZUNG DES FAHRZEUGS

Das Fahren des gemieteten Fahrzeugs ist nur der Person gestattet, die im Besitz eines gültigen Führerscheins des Typs "B" ist.

Das Mindestalter ist wie folgt: -"B"- 18 Jahre - nur für Fahranfänger, Fahrzeuge bis 55 kW - nach 1 Jahr Führerschein "B" sind alle Fahrzeugtypen bis 9 Sitzplätze zulässig. -"B" - 18 Jahre für alle Lkw bis 35q.

Das Fahrzeug wird dem Kunden anvertraut, mit der Annahme, dass dieser es persönlich fährt.

Der Kunde übernimmt alle Risiken oder Verantwortlichkeiten, wenn er das Fahrzeug an Dritte übergibt, einschließlich an eine Person ohne Führerschein oder die anderweitig nicht von der Mietagentur autorisiert ist.

Der Kunde kann der Mietagentur, bei der er das Fahrzeug gemietet hat, den Namen anderer Personen mitteilen, die das Fahrzeug fahren möchten, die dann später nach Vorlage des Führerscheins autorisiert werden. Für jede andere autorisierte Fahrweise ist eine tägliche Gebühr von 50 % des für den bereits gemieteten Fahrzeugtyp beschriebenen Betrags erforderlich. Für bestimmte Fahrzeuggruppen in speziellen Bereichen kann es erforderlich sein, dass zwei Kreditkarten hinterlegt werden, nach Ermessen der Mietagentur.

MIETZAHLUNG

Mit Kredit-/Debitkarten, nach Genehmigung durch die ausstellende Entität; und/oder bar. Bei Barzahlung ist eine Kaution per Bankscheck zugunsten von I Rent a car erforderlich, deren Betrag je nach Art des zu mietenden Fahrzeugs festgelegt wird. Der Kunde mit Kreditkarte autorisiert die Mietagentur, alle mit der Miete verbundenen Kosten von seinem Konto abzubuchen, einschließlich der Kosten, die für die Rückforderung von Forderungen der Mietagentur gegen den Kunden im Zusammenhang mit der Miete erforderlich sind.

VERSICHERUNGSFRANCHISE - VOLLKASKO - DIEBSTAL - BRAND

Die gemieteten Fahrzeuge sind durch R.C.A. und VOLLKASKO abgedeckt. Wenn der Kunde eines der oben genannten Ereignisse benötigt, trägt der Kunde die Franchise, wie sie im Mietvertrag angegeben ist; im Falle von Diebstahl und/oder Brand beträgt die vom Kunden zu zahlende Franchise den Betrag, der im Mietvertrag angegeben ist, je nach Fahrzeug oder Motorrad.

(A) Im Falle der TOTALEN UNREPARIERBARKEIT des gemieteten Fahrzeugs und/oder Motorrads aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls durch Fahren unter Alkoholeinfluss und/oder Drogenkonsum beträgt die vom Kunden zu zahlende Franchise 100 % des aktuellen Werts des gemieteten Fahrzeugs.

KRAFTSTOFFSERVICE

Die gemieteten Fahrzeuge müssen mit der gleichen Menge Kraftstoff wie bei der Übergabe zurückgegeben werden. Für jeden fehlenden Liter Kraftstoff wird dem Kunden ein Betrag von 2,50 € pro Liter und eine Gebühr von 30,00 € für Kraftstoffwiederherstellungskosten ohne Mehrwertsteuer berechnet.

KILOMETERSTAND

Die Kilometergrenzen und die Kosten für zusätzliche Kilometer des gemieteten Fahrzeugs sind im Mietvertrag angegeben.

FAHRZEUGZULASSUNG

Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug zu fahren und verpflichtet sich, das Fahrzeug NICHT in Gebieten zu fahren, die nicht ausdrücklich in der "grünen Karte" angegeben sind, die zusammen mit den Fahrzeugdokumenten übergeben wurde.

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